- Planfeststellung ist ein Verwaltungsakt
- Panfeststellung ist in Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein besonderes Verwaltungsverfahren
- Die Hauptunterschiede zum gewöhnlichen Verwaltungsverfahren bestehen in der umfassenden Beteiligung von Bürgern, deren Belange durch das Vorhaben betroffen sind und der Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Rechtzeitig erhobene Einwendungen der betroffenen Bürger und die Stellungnahmen der Behörden werden, ähnlich wie im förmlichen Verwaltungsverfahren, in einem mündlichen Termin gemeinsam erörtert
- Zweck der Bürger- und Behördenbeteiligung ist, die Feststellungsbehörde in die Lage zu versetzen, die betroffenen Belange frühzeitig erforschen und sachgerecht bewerten zu können Einwendungen, die nach Ablauf der Ausschlussfrist erfolgen, werden weder durch die Feststellungsbehörde berücksichtigt, noch kann auf solche eine Drittanfechtungsklage gestützt werden
Die vollständigen Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie in der Rubrik "Download".
Ihr BI-K.E.G! Team
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